Marin Beton-, Bohr- und Sägetechnik
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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Betonbohr- und Sägetechnik Marin GmbH

Abschluss

Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund der nachstehenden Bedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Abschlüsse und Vereinbarungen. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht noch einmal bei Vertragsabschluss widersprechen. Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen spätestens mit Beginn der Ausführung unserer Leistungen als angenommen. Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) gelten sie, wenn wir vor Vertragsschluss auf sie hingewiesen haben und der Auftraggeber mit ihrer Geltung einverstanden ist. Unsere Angebote sind – soweit auf ihnen nicht anderes vermerkt ist – verbindlich. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt wird oder bereits ausgeführt ist. Sämtliche mündliche und fernmündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch uns. Individuelle Vertragsabreden haben jedoch Vorrang vor diesen Bedingungen.

Ansatz der Bohrpunkte und Sägeschnitte

Die Bohrpunkte mit Angabe der Öffnungsdurchmesser und die Lage der Sägeschnitte sind vom Auftraggeber einzumessen. Für Schäden und Folgeschäden, die sich aus der Lage der Bohrung und Sägeschnitte oder dem Nichteinmessen ergeben, trägt der Auftraggeber die volle Haftung, soweit uns nicht ein eigenes Verschulden trifft.

Gestellung von Wasser und Strom

Vom Auftraggeber ist Wasser und Strom in maximal 60 m Entfernung von der Arbeitsstelle für uns kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Gerüste sind in erforderlicher Menge und Größe nach den einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften für die Dauer der Arbeit vorzuhalten. Dabei sind entsprechend dem Auftrag folgende technische Daten zu gewährleisten: Wasserdruck: 1 bar (an der Arbeitsstelle). Strom bei Bohrarbeiten: 220 / 380 V, 16 Ampere. Strom bei Säge- und Schneidearbeiten: 380 V, 35 Ampere.

Arbeitsunterbrechung und Wartezeiten

Die Auftragsdurchführung darf vom Auftraggeber nur nach vorheriger, rechtzeitiger Vereinbarung mit der Betriebsleitung unterbrochen werden, andernfalls werden die Stundensätze entsprechend unserer Richtsätze berechnet. Dies gilt ebenfalls für die Unterbrechung von Umbauten und Rüstungen sowie bauseitiges Nichtbeachten der Unfallvorschriften. Können wir durch Umstände, welche der Auftraggeber zu verantworten hat, nicht mit der Arbeit beginnen, so werden ebenfalls die aufgeführten Stundensätze berechnet. Dies gilt auch, wenn durch nicht rechtzeitiges Anzeichnen der Bohrpunkte und Sägeschnitte oder durch Falschangaben der Bohrlochdurchmesser Wartezeiten entstehen sollten.

Baustellenverkehr

Alle Angebote und Preise basieren darauf, dass unsere Fahrzeuge die Baustellen frei befahren können. Ist dies im Einzelfall nicht erlaubt oder nicht möglich, sind wir berechtigt, den zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen.

Sondergenehmigungen

Der Auftraggeber hat auf seine Kosten rechtzeitig alle für die Durchführung der Dienstleistungen erforderlichen Sondergenehmigungen einzuholen. Durch chemische, thermische oder radioaktive Einwirkung ganz oder teilweise unbrauchbar gewordene Geräte oder Werkzeuge sind vom Auftraggeber zum Wiederbeschaffungspreis zu ersetzen bzw. durch Zeitmiete bis zur Wiedergestellung abzugelten, soweit der Auftraggeber die Einwirkung zu vertreten hat.

Gewährleistung und Sicherheitsleistung

Für die Gewährleistung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Haftung

Für Wasserschäden haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf) und dann beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber eine weitergehende Haftung ausdrücklich verlangt oder wir das Absaugen des Oberflächenwassers als Dienstleistung anbieten.

Gegenüber Unternehmern sind offensichtliche Mängel unverzüglich entweder noch während der Auftragsausführung oder spätestens bis zur Unterzeichnung des Lieferscheins zu rügen. Gegenüber Unternehmern berechtigen Mängelrügen nicht zur Zurückhaltung der fälligen Rechnungsbeträge; das gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche.

Bei Beanstandungen, die wir als berechtigt anerkennen, werden wir nachbessern. Die weiteren gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

Unberührt bleibt unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Arglist und übernommener Garantie. In diesen Fällen gelten die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen dieser Bedingungen nicht.

Lieferfristen und Liefertermine

Termine halten wir soweit irgend möglich ein. Verbindlich sind sie nur, wenn wir sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt haben. Höhere Gewalt berechtigt uns zur zeitweiligen Unterbrechung des Auftrages ohne Regressansprüche des Auftraggebers. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Leistung um die Dauer der Behinderung um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Wetterbedingungen und sonstige Umstände gleich, die wir nicht zu vertreten haben und die uns die Erfüllung unserer Leistung wesentlich erschweren oder sonst unmöglich machen, wie z. B. die Behinderung der Verkehrswege. Der Auftraggeber kann von uns eine Erklärung verlangen, ob wir vom Auftrag zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist die Leistung erbringen wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Auftraggeber zurücktreten. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Auftraggebers für den nicht erfüllten Teil erstatten wir unverzüglich.

Vorbehalte

Ergibt sich vor oder bei Ausführung der Arbeiten, dass die vorgefundenen Verhältnisse nicht den Verhältnissen entsprechen, die dem Angebot zugrunde lagen, sind wir berechtigt, den dadurch entstehenden Mehraufwand nachzufordern; wir zeigen ihn dem Auftraggeber vor Ausführung der Mehrleistung an. Kommt eine Einigung nicht zustande, können wir vom Auftrag zurücktreten; bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten. Erstreckt sich ein Auftrag über einen längeren Zeitraum, gilt folgende Regelung. Für die Dauer von 4 Monaten ab Angebotsdatum gelten die angebotenen Preise als verbindlich. Danach sind wir berechtigt, bei Erhöhung des Lohntarifvertrages je % Tarifänderung die Angebotspreise um 0,5 % anzupassen. Bei einer Absenkung des Lohntarifvertrages gilt dies entsprechend.

Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen

Die Rechnungslegung erfolgt auf der Grundlage unseres Angebots und der unterzeichneten bzw. zur Unterzeichnung vorgelegten Leistungsberichte. Bei Arbeiten, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, sind wir berechtigt, wöchentliche Teilrechnungen zu erstellen. Unsere Rechnungen werden innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Alle unsere Forderungen werden zur sofortigen Zahlung fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die objektiv geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB) zu berechnen.

Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben diese Bedingungen im Übrigen in vollem Umfang wirksam.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Flensburg.

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.